§1 Die Detektei verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitere Haftung für die Detektei und ihre Mitarbeiter ist ausgeschlossen, sofern keine Fahrlässigkeit vorliegt. Insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund von Ermittlungen der Detektei gefasst werden.
§2 Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.
§3 Die Detektei wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten wahren, ausgenommen der Auftraggeber entbindet die Detektei schriftlich von der Schweigepflicht. Dies gilt auch für ihre Mitarbeiter.
§4 Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten.
§5 Die Auftragsberichte und Anlagen sind nur für den Auftraggeber und zu dem festgelegten Zweck bestimmt und vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Jegliche darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung der Detektei ist untersagt. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidrigem Gebrauch oder Weitergabe an unbefugte Dritte gegenüber der Detektei.
§5a Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 BDSG zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse /einen rechtlichen Anspruch an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses/eines rechtlichen Anspruchs und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.
§5b Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bestimmungen des § 11 BDSG zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag einzuhalten.
§6 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei.
§7 Sämtliche Preise und Honorare verstehen sich – sofern nicht anders angegeben - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§8 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, berechnet die Detektei zum vereinbarten Stundensatz Nachtzuschläge (30 % von 21.00 bis 06.00 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagszuschläge (50%). Für Auslandsarbeiten bleiben Sonderzuschläge vorbehalten. Die Erledigung kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die banküblichen Verzugszinsen fällig.
§9 Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Abschlussbericht wird nach vollständiger Bezahlung der Rechnung übersandt.
§10 Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
§11 Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich seines berechtigten Interesses oder des rechtlichen Anspruchs an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.
§12 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen, sofern dadurch die Tätigkeit der Detektei behindert oder gefährdet werden könnte.
§13 Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.
§14 Wird die Detektei infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch die Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen.
§15 Der Auftraggeber kann jederzeit, die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den Vertrag vorzeitig kündigen. Insbesondere unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung. Bei vorzeitiger Vertragskündigung hat der Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten zuzüglich einer Kostenentschädigung von 10% der Auftragssumme zu erstatten. Bei Kündigung eines noch nicht bearbeiteten Auftrages werden 30% der Auftragssumme als Stornogebühr berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Vertrauensschadens ist nicht ausgeschlossen.
§16 Auftraggeber oder Detektei können im Streitfall die unparteiische und schiedsrichterliche Entscheidung des Bundesverbandes Deutscher Detektive e.V., Geschäftsstelle anrufen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.
§17 Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren beträgt 1 Jahr.
§18 Der / Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden dass fallbezogene Daten gespeichert werden. Ggf. auch fallbezogene persönliche Daten. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden diese jedoch gelöscht.
§19 Sollten einzelne Positionen dieser AGB unzulässig oder unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
§20 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschersleben.
Stand 12/2022
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